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Die Stiftung - Gut für Fehmarn !

Die Stiftung wurde am 30. April 1969 durch die damalige Kreissparkasse des Kreises Oldenburg in Holstein als „Stiftung Rentnerwohnheim der Kreissparkasse des Kreises Oldenburg in Holstein" errichtet. Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Fehmarn OT Burg auf Fehmarn.

 

Zweck der Stiftung sollte „die Erstellung von Rentnerwohnungen sein, die zu günstigen Bedingungen einkommensschwächeren Ehepaaren oder Einzelpersonen zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Stiftungskapital soll ein Bauvolumen ... ausgelöst werden, um mindestens 30 Wohneinheiten erstellen zu können."

 

Die Stadtvertretung von Burg auf Fehmarn beschloss am 3. Oktober 1969 der Stiftung ein Grundstück in der Charlotte-Niese-Straße unentgeltlich zu überlassen, um dort Rentnerwohnungen durch die Stiftung errichten zu können.

 

Mit der Entscheidung der Burger Stadtvertretung stand das erste konkrete Projekt der Stiftung fest. Ziel der Stiftung war es ursprünglich, dass solche Rentnerwohnheime in mehreren Gemeinden des damaligen Kreises Oldenburg in Holstein gebaut werden.

 

Bedingt durch die Kreisgebietsreform entstand einerseits aus dem Kreis Oldenburg und dem Kreis Eutin dann der heutige Kreis Ostholstein und andererseits fusionierte die Kreissparkasse Oldenburg des Kreises Oldenburg mit der Kreissparkasse Eutin zur Kreissparkasse Ostholstein. In der Folge der Fusion wurde im Jahr 1973 aus steuerlichen Gründen die ursprüngliche Absicht der Stiftung dahingehend korrigiert, dass nur das Rentnerwohnheim in Burg auf Fehmarn und keine weiteren Rentnerwohnheime mehr errichtet werden sollten.

Die Stiftung selbst erhielt ihre Rechtsfähigkeit aufgrund der Anerkennung durch das Innen-ministerium des Landes Schleswig-Holstein am 5. Mai 1970.

 

Auf der Grundlage des Stiftungsgeschäfts und der Stiftungssatzung statteten die Kreissparkasse des Kreises Oldenburg in Holstein sowie die Kreissparkasse Ostholstein die Stiftung bis zum 31.12.1972 mit einem Eigenkapital von 351.100 DM bzw. 179.514,58 EUR aus. Der Wert des von der damaligen Stadt Burg auf Fehmarn zugewendeten Grundstücks lag bei 48.000 DM bzw. 24.542,01 EUR und erhöhte sich durch die dann baubedingte Erschließung auf 89.873,07 DM bzw. 45.951,37 EUR.

Im Jahr 1973 wurde dann mit dem Bau von zwei Wohnblocks begonnen. Die Baukosten betrugen (incl. der Erschließungskosten für das Grundstück) 866.404,78 DM bzw. 442.985,73 EUR.Am 19. September 1974 wurde die Wohnanlage in Burg auf Fehmarn eingeweiht. Zu ihr gehören 12 Wohnungen mit jeweils zwei Zimmern, Küche, Bad mit Dusche sowie einem Keller- und Bodenabstellraum. Sie sind zwischen 40,50 und 53,50 Quadratmeter groß und werden nur an Personen vermietet, die wegen ihres hohen Alters oder wegen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse hilfsbedürftig sind.

Aus den Miet- und Zinserträgen der Stiftung wurden seit Fertigstellung regelmäßig die aufgenommenen Darlehen getilgt und die Darlehenszinsen gezahlt. Die notwendigen Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen wurden stets durchgeführt.

 

Im Jahr 2009 hatte die Stiftung Jubiläum und konnte auf eine 35jährige Erfolgsgeschichte zurückblicken. Sie ist damit die älteste der heutigen Sparkassen-Stiftungen der Sparkasse Holstein und ist insoweit auch seit vielen Jahren ein gutes Beispiel für ein gelungenes Zusammenwirken von Kommune und öffentlich-rechtlicher Sparkasse zur nachhaltigen Verwirklichung konkret in einer Region erlebbarerer gemeinnütziger Zwecke. Sie hatte insoweit die heutige Sparkasse Holstein seit 2007 dazu inspiriert, weitere regionale Stiftungen zu errichten.

 

FÖRDERMITTEL KÖNNEN NICHT DURCH DRITTE BEANTRAGT WERDEN !!!

 

Die Arbeit der Sparkassen-Stiftung Rentnerwohnheim Burg a. F. ist durch eine hohe Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit sowie Spendern und Stiftern gekennzeichnet.

Wichtig in der Stiftungsarbeit ist uns: qualitätsbewusstes Handeln und eine höchstmögliche Effizienz.

Daher haben wir für unsere Arbeit auch die "Grundsätze guter Stiftungspraxis" vom Bundesverband Deutscher Stitungen beschlossen.